UferschutzInitiative –Bauen erlaubt!

Am 22. September kommt die UferschutzInitiative zur Abstimmung, der einzig konkrete Schutz von Frei- und Grünraum an den Ufern von See und Limmat: In einer rund 150m breiten Uferzone wird Bauen in Regelbauweise, maximal 25 Meter hoch, gefordert.

Die Geburtsstunde der UferschutzInitiative ist der Schlussbericht Aktualisierung Hochhausrichtlinien, der am Seeufer eine Zone mit 40 Meter hohen und beidseitig direkt an der Limmat eine Zone mit 85 Meter hohen Häusern vorsah. Gemäss der ein Jahr später vom Stadtrat verabschiedeten Neuen Hochhausrichtlinien ist unmittelbar am Südufer der Limmat zwischen Letten-Viadukt und Bernoulli-Häusern immer noch eine Zone mit 60 Meter hohen Hochhäusern vorgesehen. Direkt daran anschliessend ist eine 80 Meter-Hochhauszone und mit Gestaltungsplan sogar eine Zone mit Hochhäusern von über 250 Metern.
Die UferschutzInitiative schiebt auch diesen Neuen Hochhausrichtlinien einen Riegel vor. Sie fordert in einer konkret definierten Uferzone an Limmat und See das Bauen in Regelbauweise. 

Die von der Initiative geforderte maximale Höhe von 25 Meter für Bauten in der Uferzone entsprechen 7 Stockwerken und sind auch in der BZO (Bauzonenordnung) festgelegt, z.B. für Wipkingen mit 6 geschössiger und für Höngg mit 2 geschössiger Wohnzone. 
Ein JA zur UferschutzInitiative ist damit der einzig konkrete Schutz der Frei- und Grünräume an den Ufern von See und Limmat – zum Schutz vor Dauerbeschattung und einengende Betonwände von Hochhäusern.
Bauen in Regelbauweise ist und bleibt erlaubt.

Betonwand und Beschattung (Park und Riviera Wipkingen) durch Tramdepot Hard (Hochhäuser 65 bzw. 68 Meter hoch)

Betonwand und Beschattung (Park und Riviera Wipkingen) durch Tramdepot Hard (Hochhäuser 65 bzw. 68 Meter hoch)